Halbjahresgewinn von 25,2 Milliarden Franken verbucht
SNB Press

Halbjahresgewinn von 25,2 Milliarden Franken verbucht

Die Schweizerische Nationalbank weist für das erste Halbjahr 2026 einen Gewinn von 25,2 Milliarden Franken aus. Hohe Kursgewinne auf fremden Beteiligungspapieren glätteten Verluste beim Goldbestand aus.

Aktienbooms treiben Fremd­wäh­rungs­ge­win­ne

Haupttreiber des Ergebnisses waren die Fremdwährungspositionen, die einen Gewinn von 31,7 Milliarden Franken einbrachten.

Insbesondere die Kursgewinne auf Beteiligungspapieren schlugen mit 22,9 Milliarden Franken positiv zu Buche.

Ergänzend steuerten Zins- und Dividendenerträge 6,7 Milliarden beziehungsweise 1,7 Milliarden Franken bei, während Wechselkursgewinne 2,5 Milliarden Franken ausmachten.

Demgegenüber standen Kursverluste von 1,7 Milliarden Franken bei Zinspapieren.

Der mengenmäßig unveränderte Goldbestand verzeichnete hingegen einen Bewertungsverlust von 6,4 Milliarden Franken, da der Goldpreis pro Kilo von 110 919 Franken Ende 2025 auf 104 812 Franken per Ende Juni 2026 sank.

Die Frankenpositionen steuerten einen bescheidenen Gewinn von 0,1 Milliarden Franken bei.

Strikte Abhängigkeit von den Finanzmärkten

Das Ergebnis unterstreicht die enorme Abhängigkeit der Bilanz von globalen Marktentwicklungen.

Im Vorjahreszeitraum hatte die Nationalbank noch einen Verlust von 15,3 Milliarden Franken ausweisen müssen.

Die Erträge aus den Frankenpositionen resultierten primär aus der Verzinsung der Sichtguthaben sowie aus liquiditätsabschöpfenden Operationen wie Repogeschäften und eigenen Schuldverschreibungen.

Zudem schrumpft das verbleibende Franken-Wertschriftenportfolio schrittweise weiter, da SNB Bills dessen Sicherheitenfunktion übernommen haben.

Momentaufnahme ohne Garantie

Der Halbjahresgewinn ist erfreulich für Bund und Kantone, bleibt aber eine trügerische Momentaufnahme.

Da die Bilanz der SNB extrem anfällig für Marktschwankungen ist, kann dieser Stand bis zum Jahresende schnell verpuffen.

Eine verlässliche Prognose für die finale Gewinnausschüttung lässt sich daraus nicht ableiten.