Verschärfte Bankenregulierung schließt Lücken aus CS-Krise
Die Schweizerische Nationalbank unterstützt die neuen Vorschläge des Bundesrats zur Stärkung der Too-big-to-fail-Regulierung vom 12. August 2026. Systemrelevante Banken müssen künftig ausreichend Sicherheiten vorbereiten, um Liquiditätshilfen der Notenbank nutzen zu können.
Pfandpflicht für die Notfall-Liquidität
Der Entwurf der Liquiditätsverordnung nimmt systemrelevante und mittelgroße Banken in die Pflicht: Sie müssen ausreichend Aktiven vorbereiten und an die Schweizerische Nationalbank übertragen können, um im Notfall Zugang zu Liquidität zu erhalten.
Diese Maßnahme adressiert direkt die Schwachstellen, die während der Krise der Credit Suisse zutage traten.
Zusätzlich gewinnt die Erweiterte Liquiditätsfazilität an Bedeutung, die ab Anfang 2027 bereitsteht.
Die Nationalbank fordert daher möglichst viele Institute auf, die verfahrenstechnischen und rechtlichen Vorkehrungen für eine Teilnahme zügig zu treffen.
Damit will die Behörde sicherstellen, dass Notfallhilfen im Krisenfall ohne zeitliche Verzögerung greifen.
Frühes Eingreifen und bessere Krisenprävention
Die heutigen Beschlüsse ergänzen das bereits am 22. April 2026 angekündigte Paket zur Bankenregulierung.
Neben den Liquiditätsvorgaben begrüßt die SNB explizit die geplanten Verschärfungen bei der Stabilisierungsplanung sowie der Abwicklungsfähigkeit großer Institute.
Zudem erhält die Finanzmarktaufsicht FINMA erweiterte Möglichkeiten für ein frühzeitiges Interventionieren.
Eine verfeinerte behördliche Zusammenarbeit soll künftig sicherstellen, dass drohende Schocks im Finanzsektor rechtzeitig erkannt und abgewehrt werden.
Verspätete Einsicht mit richtiger Stoßrichtung
Die Lehren aus dem Beinahe-Kollaps der Credit Suisse münden endlich in konkrete gesetzliche Vorgaben.
Ohne eine strikte Pflicht zur Vorhaltung übertragbarer Sicherheiten bleibt die Notenbank im Ernstfall erpressbar.
Ob die erweiterten Befugnisse der FINMA ausreichen, wird sich allerdings erst beim nächsten echten Stresstest zeigen.