Ausschüttung an Bund und Kantone bleibt bei bis zu 6 Mrd. Franken
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und die Schweizerische Nationalbank (SNB) haben die Gewinnausschüttung für die Jahre 2026 bis 2030 geregelt. Bund und Kantone erhalten bei ausreichenden Bilanzgewinnen weiterhin jährlich bis zu 6 Mrd. Franken.
Stufenmodell und geringere Rückstellungsquote
Die Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) und der Schweizerischen Nationalbank (SNB) verlängert das bestehende Auszahlungsmodell für die Geschäftsjahre 2026 bis 2030.
Die maximale Ausschüttung von 6 Mrd. Franken setzt sich aus einem Grundbetrag von 2 Mrd. Franken ab einem Bilanzgewinn von 2 Mrd. Franken sowie vier weiteren Tranchen von je 1 Mrd. Franken zusammen.
Diese Zusatzzahlungen greifen bei Gewinnschwellen von 10, 20, 30 und 40 Mrd. Franken.
Zugleich senkt die SNB die jährliche Mindestzuweisung an die gesetzlichen Rückstellungen für Währungsreserven von 10 auf 8 Prozent.
Die Notenbank begründet diesen Schritt mit ihrer gestärkten Eigenkapitalbasis der vergangenen Jahre.
Kontinuität nach dem Abkommen von 2021
Das neue Abkommen löst die Vereinbarung aus dem Jahr 2021 ab, die die Geschäftsjahre 2020 bis 2025 abdeckte.
Gesetzlich ist die SNB verpflichtet, vor jeder Gewinnausschüttung ausreichende Währungsreserven zur Erfüllung ihres geldpolitischen Auftrags zu bilden.
Erst der verbleibende Überschuss darf an Bund und Kantone fliessen, die vorab über die Neuregelung informiert wurden.
Die Reduktion der Zuweisungsquote an die Rücklagen bedarf zudem noch der jährlichen Bestätigung durch den Bankrat.
Finanzpolitischer Realismus statt Geldsegen
Die Beibehaltung der Staffelung schafft willkommene Planungssicherheit für die öffentlichen Haushalte.
Doch der Maximalbetrag von sechs Milliarden Franken bleibt an volatile Notenbankgewinne gekoppelt.
Die gesenkte Zuweisungsquote vergrössert zwar den Spielraum, garantiert Bund und Kantonen aber keinen steten Geldsegen.