Alte Geldtheorien erklären Krypto, CBDC und Stablecoins
SNB-Ökonom Romain Baeriswyl führt moderne Digitalwährungen auf historische Grundsatzdebatten zurück. Ob Krypto, CBDC oder Stablecoin: Drei Konflikte um Entstehung, Rechtsnatur und Mehrfachnutzung von Geld bestimmen die Eigenschaften neuer Token.
Naturrecht gegen Staatstheorie und Kredit
Baeriswyl strukturiert moderne Geldformen entlang dreier klassischer Bruchlinien.
Die Debatte über den Ursprung stellt das Naturrecht des Geldes – spontane Marktentstehung und Mises’ Regressionstheorem – der staatlichen Chartalismus-Theorie gegenüber, die Geld allein über Steuerpflichten begründet.
Beim Wesen des Geldes konkurriert die Auffassung als eigenständiges Wirtschaftsgut mit der Kredittheorie von Macleod und Innes, wonach Geld lediglich eine Verrechnungseinheit darstellt.
Die dritte Kontroverse betrifft das Doppel-Ausgeben: Während das klassische römische Recht für fungible Einlagen eine strikte Verwahrpflicht ohne Mehrfachnutzung forderte, legalisierte das angelsächsische Common Law das Mindestreserve-System, indem es Bankeinlagen als Darlehen an die Bank umdeutete.
Vom Vollgeld-Token zum elastischen Kredit
Aus der Systematik folgen klare Konsequenzen für die Praxis.
Kryptowährungen fungieren als Wirtschaftsgüter ohne Emittentenrisiko, bleiben aber im Angebot starr.
CBDCs stellen risikofreie staatliche Wirtschaftsgüter dar: Erhalten Bürger direkten Zugriff, bedroht dies das Geschäftsmodell von Geschäftsbanken.
„Die unbeschränkte Ausgabe von CBDC überträgt das Kreditrisiko auf die Zentralbank“, warnt Baeriswyl.
Stablecoins sind je nach Deckung entweder echte Verwahrung oder bloße Verbriefung von Bankkrediten.
Technologie ersetzt keine Rechtsordnung
Baeriswyl entlarvt den Krypto-Hype treffend als Neuauflage uralter Konflikte zwischen staatlicher Lenkung und freiem Markt.
Technologische Innovation ersetzt keine rechtliche Klarheit über Eigentum und Kreditrisiko.
Währungshüter erhalten ein starkes Argument gegen unbegrenzte Retail-CBDCs.