Banken erfüllen MREL-Ziele auch Ende 2025
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Banken erfüllen MREL-Ziele auch Ende 2025

Das SRB hat sein MREL-Dashboard für das zweite Halbjahr 2025 veröffentlicht. Es zeigt, dass die Banken ihre MREL-Vorgaben weiterhin erfüllen, mit einem aggregierten Fehlbetrag von nur 0,2 Mrd. Euro.

Stabile Ver­lust­ab­s­orp­ti­ons­fä­hig­keit

Das SRB hat sein MREL-Dashboard für das zweite Halbjahr 2025 veröffentlicht und bestätigt, dass die Banken ihre MREL-Ziele weiterhin erfüllen.

MREL (Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities) soll sicherstellen, dass eine Bank über ausreichende Verlustabsorptionskapazität verfügt.

Im Falle einer Abwicklung sollen so die Aktionäre und Gläubiger die Kosten eines Bankenausfalls tragen.

Für Abwicklungseinheiten lag das durchschnittliche finale MREL-Ziel, einschließlich der kombinierten Kapitalpufferanforderung (CBR), bei stabilen 27,8 Prozent der gesamten Risikoaktiva (TREA).

Dieser Wert ist gegenüber dem ersten Halbjahr 2025 unverändert geblieben, was auf eine konsistente Einhaltung der Vorgaben hindeutet.

Geringer Fehlbetrag, hohe Compliance

Der aggregierte MREL-Fehlbetrag gegenüber den finalen Zielen der Banken, einschließlich der CBR, belief sich auf lediglich 0,2 Mrd. Euro.

Dies entspricht weniger als 0,01 Prozent der gesamten Risikoaktiva und ist auf einige wenige Banken zurückzuführen, die sich noch in Übergangsfristen befinden, um ihre finalen Ziele zu erreichen.

Alle anderen Einheiten erfüllen ihre Anforderungen vollständig.

Das MREL-Dashboard verfolgt die Entwicklung dieser Ziele und Fehlbeträge für externes und internes MREL sowie die Höhe und Zusammensetzung der MREL-Instrumente.

Es beleuchtet zudem aktuelle Entwicklungen bei den Finanzierungskosten und gibt einen Überblick über die Bruttoemissionen MREL-fähiger Instrumente im zweiten Halbjahr 2025.

Stetiger Fortschritt, keine Überraschungen

Die Ergebnisse des MREL-Dashboards bestätigen den stetigen Fortschritt der Banken bei der Stärkung ihrer Verlustabsorptionsfähigkeit.

Obwohl der geringe Fehlbetrag auf Übergangsfristen zurückzuführen ist, zeigt er, dass die vollständige Compliance noch nicht erreicht ist.

Für die Finanzstabilität ist dies ein positives Signal, das die Wirksamkeit der Abwicklungsrahmenbedingungen unterstreicht.