Abwicklungsdaten für Banken ab 2027 nur noch alle drei Jahre
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Abwicklungsdaten für Banken ab 2027 nur noch alle drei Jahre

Der Einheitliche Abwicklungsausschuss (SRB) stellt die Übermittlung bankspezifischer Unterlagen ab 2027 von einem jährlichen auf einen dreijährigen Zyklus um. Sofern keine wesentlichen Abwicklungshindernisse vorliegen, sinkt der administrative Aufwand für Banken um bis zu ein Drittel.

Entlastung bei nachgewiesener Ab­wick­lungs­fä­hig­keit

Der SRB lockert die Berichtspflichten für Institute mit zufriedenstellender Abwicklungsfähigkeit.

Für bankspezifische Nachweise wie Bail-in-Playbooks, Liquiditätsmethoden und Abwicklungs-Governance genügt ab 2027 eine Aktualisierung oder Bestätigung alle drei Jahre.

Unverändert jährlich oder unterjährig einzureichen bleiben zentrale Kernberichte.

Dazu zählen die vierteljährlichen EBA-MREL-TLAC-Meldungen, die EBA-Meldestandards RESOL1 und RESOL2 bis zum 31. März beziehungsweise 30. April 2027 sowie der jährliche Finanzierungsplan bis zum 31. Dezember 2027.

Auch das Arbeitsprogramm zur Abwicklungsfähigkeit für 2027 ist bis zum 1. Februar 2027 vorzulegen.

Kon­sul­ta­ti­ons­fahr­plan und Beitragszyklen

Für das Jahr 2027 plant der Ausschuss zwei zentrale Konsultationen: Im zweiten Quartal stehen die Aktualisierung der MREL-Leitlinien infolge der CMDI-Reform sowie ein Workshop zur Überarbeitung der Bail-in-Leitfäden an.

Parallel dazu laufen die Beitragszyklen weiter.

Die Datenübermittlung für den Einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF) ist zwischen dem 1. November 2026 und dem 1. Februar 2027 terminiert.

Die Konsultationen zu den Verwaltungsausgaben folgen gestaffelt im ersten und dritten Quartal 2027.

Pragmatismus ohne Si­cher­heits­ver­lust

Der Übergang zum Dreijahresrhythmus setzt das richtige Signal für gut vorbereitete Banken.

Statt Institute mit repetitiven Standardabfragen zu überlasten, konzentriert sich die Aufsicht gezielter auf reale Risiken.

Das spart spürbar Verwaltungskosten, ohne die Abwicklungsfähigkeit im Ernstfall zu gefährden.

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