SSM präzisiert Einreichung von ICAAP/ILAAP-Paketen
Die EZB-Bankenaufsicht (SSM) präzisiert ihre Erwartungen an die Einreichung von ICAAP- und ILAAP-Paketen. Das Dokument klärt Governance-Aspekte und wichtige Inhalte für die Kapital- und Liquiditätsbewertung der Banken.
Klare Leitlinien für Kapital und Liquidität
Das Dokument erinnert Banken an die Aufsichtserwartungen für ein solides Kapital- und Liquiditätsmanagement, basierend auf den EZB-Leitfäden von November 2018.
Es liefert Klarstellungen zur Governance der Einreichungen und zu den Schlüsselbereichen, die in den ICAAP- und ILAAP-Paketen widerzuspiegeln sind.
Dabei wird betont, dass ähnliche Überlegungen für Kapital- und Liquiditätsrisiken gelten und ein angemessenes Maß an Kohärenz erwartet wird.
Die Verantwortung der Banken, den passendsten Ansatz für ihre spezifischen Gegebenheiten zu wählen, bleibt bestehen.
Diese Klarstellungen sind als Verfeinerung bestehender Praktiken zu verstehen, nicht als zusätzliche Anforderungen.
Die technischen Details der Einreichungen, wie in der Mitteilung vom Februar 2017 beschrieben, bleiben weiterhin gültig.
Vorausschauende Planung und Stresstests
Die EZB erwartet von Banken, dass sie vorausschauende Kapitaladäquanzbewertungen für mindestens drei Jahre durchführen, sowohl aus normativer als auch aus ökonomischer Perspektive.
Dies beinhaltet die Berücksichtigung zukünftiger Änderungen in rechtlichen, regulatorischen und buchhalterischen Rahmenbedingungen.
Für beide Perspektiven sind Basis- und adversen Szenarien anzuwenden, deren Annahmen klar zu beschreiben und zu begründen sind.
Banken müssen die Glaubwürdigkeit und Robustheit der makroökonomischen Szenarien demonstrieren und darlegen, wie diese mit offiziellen Konsensprognosen übereinstimmen.
Zudem sind die wesentlichen Risikotreiber zu identifizieren und eine detaillierte Sensitivitätsanalyse der Kapitalpositionen durchzuführen.
Das Design adverser Stresstestszenarien muss die eigenen Risiken und Schwachstellen der Bank widerspiegeln und mindestens so schwerwiegend sein wie offizielle Abwärtsprognosen.
Disziplin bei Ausschüttungen
Ein robuster Kapitalplanungsprozess muss sicherstellen, dass Banken unter Basis- und adversen Bedingungen die aufsichtsrechtlichen und ökonomischen Kapitalanforderungen erfüllen.
Dies umfasst die Beschreibung und Quantifizierung von Managementmaßnahmen wie Kapitalerhöhungen oder Deleveraging.
Die EZB erwartet zudem, dass Banken ihre Kapitalausschüttungspolitiken und -entscheidungen, wie Dividenden oder Aktienrückkäufe, gut steuern und diese mit der vorausschauenden Kapitaladäquanz in Einklang bringen.
Banken sollen Ausschüttungen ausschließlich als Prozentsatz des Gewinns angeben, nicht als absolute Beträge, wie es die EBA Q&A 2023_6887 vorsieht.
Dies unterstreicht den Fokus auf nachhaltige Kapitalpositionen und eine transparente Kommunikation mit der Aufsicht.