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Banken erhalten Übergangswahlrecht für Gewinn- und Verlustmeldungen
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Banken erhalten Über­g­angs­wahl­recht für Gewinn- und Verlustmeldungen

Ab Januar 2027 können Banken aufsichtliche Gewinn- und Verlustmeldungen vorübergehend nach IAS 1 oder IFRS 18 einreichen.

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