Crédit Agricole erhält Millionenstrafe wegen Klimarisiken
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Crédit Agricole erhält Millionenstrafe wegen Klimarisiken

Die Europäische Zentralbank (EZB) verhängt eine Strafe von 7.551.050 Euro gegen Crédit Agricole. Grund ist die unzureichende Identifizierung von klimabezogenen und Umweltrisiken durch die Bank.

Millionenstrafe wegen fehlender Risikoanalyse

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat gegen Crédit Agricole, S.A. eine periodische Strafzahlung von 7.551.050 Euro verhängt.

Dies ist eine Konsequenz der Nichteinhaltung einer EZB-Entscheidung vom 8. Februar 2024. Diese Entscheidung forderte die Bank auf, eine Wesentlichkeitsbewertung ihrer klimabezogenen und Umweltrisiken (C&E-Risiken) durchzuführen.

Die Frist für diese Bewertung war der 31. Mai 2024. Crédit Agricole erfüllte diese Anforderung für 75 volle Tage im Jahr 2024 nicht.

Bei der Festlegung der Höhe der Strafzahlungen berücksichtigt die EZB die Wesentlichkeit des Verstoßes, dessen Dauer sowie den täglichen Umsatz des beaufsichtigten Instituts.

Die Strafzahlungen sollen Banken zur Einhaltung aufsichtsrechtlicher Vorgaben zwingen und fallen pro Verstoßtag an.

EZB-Eskalation bei Klimarisiken

Die EZB hat einen klaren Eskalationsprozess etabliert, um die Identifizierung und Steuerung von klimabezogenen und Umweltrisiken (C&E-Risiken) durch Banken sicherzustellen.

Dieser begann 2020 mit dem Leitfaden zu C&E-Risiken.

2022 folgte ein Klimarisiko-Stresstest, der Mängel aufzeigte.

Daraufhin erhielten signifikante Institute bankspezifische Fristen zur Behebung.

Bei Nichteinhaltung dieser Fristen verhängte die EZB verbindliche Anforderungen, die periodische Strafzahlungen als Durchsetzungsmaßnahme vorsehen.

Die Befugnis dazu leitet sich aus Artikel 18 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 ab.

Die Bank kann die Entscheidung vor dem Gerichtshof der Europäischen Union anfechten.

Klartext für Banken

Diese Strafzahlung ist ein klares Signal der EZB, dass die Identifizierung von Klimarisiken keine Option, sondern eine Pflicht ist.

Sie unterstreicht die Entschlossenheit der Aufsicht, verbindliche Vorgaben konsequent durchzusetzen.

Für den Bankensektor bedeutet dies, dass die Integration von C&E-Risiken in die Geschäftsmodelle nun endgültig Priorität haben muss.