Buch: NPL-Management bleibt Priorität der Bankenaufsicht
Claudia Buch, Vorsitzende des EZB-Aufsichtsgremiums, präzisiert in einem Schreiben an MEP Nikolas Farantouris das Mandat der Bankenaufsicht. Das Management notleidender Kredite (NPLs) bleibt dabei eine Kernpriorität.
Mandat klar abgegrenzt
Claudia Buch erläutert das Mandat der Europäischen Zentralbank (EZB) im Bereich der Bankenaufsicht.
Gemäß der SSM-Verordnung ist die EZB ausschließlich für die prudenzielle Aufsicht über Kreditinstitute zuständig.
Aufgaben, die außerhalb dieses Rahmens liegen, wie die Aufsicht über Kreditdienstleister oder Verbraucherschutzmaßnahmen, verbleiben bei den nationalen Behörden.
Fragen zur Geldpolitik gehören zu den Zentralbankfunktionen der EZB und sind von ihren Aufsichtsaufgaben getrennt zu behandeln.
Aus aufsichtsrechtlicher Sicht bleibt die Bewältigung von Kreditrisiken, die zu einem Anstieg notleidender Kredite (NPLs) in den Bilanzen der Kreditinstitute führen können, eine zentrale Priorität.
Kreditinstitute müssen ihre NPL-Portfolios aktiv verwalten, und die EZB überwacht die Vermögensqualität der beaufsichtigten Unternehmen.
NPL-Abbau in Griechenland
Wenn Kreditengagements als uneinbringlich gelten, können Banken ihre NPL-Portfolios verkaufen.
In Griechenland war der Verkauf solcher Portfolios an spezialisierte Fonds ein Schlüssel zur Reduzierung notleidender Kredite in den Bilanzen.
Dies trug dazu bei, das Vertrauen in den griechischen Bankensektor wiederherzustellen und dessen Widerstandsfähigkeit zu stärken.
Die EZB würdigt die Anstrengungen der griechischen Behörden, ihren Rahmen für die private Schuldenregulierung zu verbessern.
Dazu gehören Maßnahmen wie die Einführung eines neuen Zentralen Kreditregisters und Anpassungen des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens, die das Risikomanagement potenziell optimieren können.