Strengere Vorgaben für Banken bei Klima- und Naturrisiken
Seit April 2026 verpflichtet die CRD6-Richtlinie französische Banken zu prudenzialen Übergangsplänen für Klimarisiken. Die Banque de France zieht Bilanz: Während Stresstests bis zu 50 Milliarden Euro Bankverluste beziffern, steigen die Aufsichtsanforderungen spürbar.
Stresstests beziffern Milliardenschäden
Klimaschocks und Naturzerstörung treffen die Bilanzen der Finanzinstitute unmittelbar.
Modellrechnungen zeigen für Frankreich bei aufeinanderfolgenden Extremwetterereignissen ein mögliches BIP-Minus von bis zu 7,4 Prozent binnen eines Jahres.
Beim „Fit-for-55“-Stresstest der Europäischen Zentralbank bezifferten die Aufseher die zusätzlichen Verluste im Bankensektor im adversen Szenario auf 50 Milliarden Euro oder 0,9 Prozent des Portfolios bis 2030.
Für das gesamte Finanzsystem belaufen sich die potenziellen Verluste sogar auf 518 Milliarden Euro.
Während die Analysen bislang vor allem physische und transitorische Klimarisiken abbilden, rücken ab 2026 auch Naturrisiken stärker in den aufsichtlichen Fokus.
Vom Leitfaden zu Zwangsgeldern
Die Aufsichtspraxis hat sich spürbar gewandelt.
Hatte 2022 keine einzige französische Großbank fortgeschrittene Risikomanagement-Praktiken vorzuweisen, erfüllte Ende 2024 bereits mehr als ein Drittel diesen Standard.
Die Europäische Zentralbank verhängte bei Verzögerungen bereits finanzielle Sanktionen gegen zwei europäische Institute mit Zwangsgeldern von bis zu 5,0 Prozent des durchschnittlichen Tagesumsatzes.
Mit der Umsetzung der EU-Bankenrichtlinie CRD6 sind Übergangspläne für ESG-Risiken nun verbindlich vorgeschrieben.
Freiwilligkeit weicht Aufsichtshärte
Die Ära unverbindlicher ESG-Leitfäden ist endgültig vorbei.
Dass die EZB bereits Zwangsgelder verhängt und Übergangspläne gesetzlich vorschreibt, nimmt den Banken jede Ausrede für lückenhafte Daten.
Für Institute wird das Risikomanagement damit vom PR-Posten zum handfesten Bilanz- und Kapitalfaktor.