Liste der AnaCredit-meldenden Banken für 2025 veröffentlicht
Die Banca d'Italia hat die aktuelle Liste der AnaCredit-meldenden Kreditinstitute in Italien veröffentlicht. Diese umfasst alle Banken, die zum Stichtag 31. Dezember 2025 granulare Kreditdaten melden.
Granulare Kreditdaten für die Aufsicht
Die AnaCredit-Meldepflicht, eine Initiative der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken, dient der Erfassung detaillierter Kreditdaten.
Diese granularen Informationen sind entscheidend für die Geldpolitik und die Finanzstabilitätsanalyse im Euroraum.
Die von der Banca d'Italia (BDI) veröffentlichte Liste identifiziert die in Italien tätigen Kreditinstitute, die monatlich solche Daten übermitteln müssen.
Sie enthält Angaben zu den meldenden und überwachten Einheiten, deren Namen, die Nutzung spezifischer Melde-Templates sowie das Land der Muttergesellschaft.
Die Erfassung dieser Daten ermöglicht eine präzisere Überwachung von Kreditrisiken und eine fundiertere Beurteilung der Kreditmärkte, was für die Stabilität des Finanzsystems von großer Bedeutung ist.
Regulatorischer Rahmen für Meldepflichten
Die Grundlage für diese Meldepflicht bildet die Circolare n. 297 der Banca d'Italia vom 16. Mai 2017, die detaillierte Anweisungen für die meldenden Intermediäre festlegt.
Die vorliegende Liste spiegelt den Stand der meldepflichtigen Institute zum 31. Dezember 2025 wider.
Die Bestimmung der meldepflichtigen Einheiten erfolgte jedoch auf Basis der Daten, die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1071/2013 zum 31. Dezember 2023 gemeldet wurden.
Dies gewährleistet eine konsistente und umfassende Datenerfassung über den italienischen Kreditmarkt, die für die europäische Bankenaufsicht und die Erstellung von Finanzstatistiken unerlässlich ist.