Keine Mindestschwellen bei Sanktionsprüfungen im Zahlungsverkehr
BDI Press

Keine Mindestschwellen bei Sank­ti­ons­prü­fun­gen im Zahlungsverkehr

Finanzintermediäre müssen Sanktionsprüfungen bei Geld- und Krypto-Transfers lückenlos ohne Mindestschwellen durchführen. Die Banca d’Italia fordert Zahlungs- und Krypto-Dienstleister auf, ihre Kontrollsysteme an die EBA-Leitlinien und das verschärfte Sanktionsstrafrecht anzupassen.

Keine Bagatellgrenzen bei Überprüfungen

Die Banca d’Italia mahnt Zahlungsdienstleister (PSP) und Anbieter von Krypto-Dienstleistungen (CASP) zur strikten Umsetzung der EU-Sanktionsregime.

Hintergrund sind die EBA-Leitlinien 2024/15 im Rahmen der novellierten EU-Geldtransferverordnung sowie die strafrechtliche Verschärfung bei Sanktionsverstößen durch das Dekret 211/2025.

Intermediäre müssen automatisierte Prüfsysteme einsetzen, die sowohl Auftraggeber als auch Begünstigte vor Ausführung einer Transaktion mit Sanktionslisten abgleichen.

Die Aufsicht stellt klar, dass Systeme keine Mindestbetragsschwellen enthalten dürfen, die Überprüfungen einschränken.

Die Kalibrierung muss Treffer sicherstellen und zugleich Fehlalarme begrenzen.

Sonderregime für Echt­zeit­über­wei­sun­gen

Für Echtzeitüberweisungen gelten Sonderregeln: Um den sekundenschnellen Ablauf nicht zu blockieren, untersagt das EU-Recht Einzelprüfungen beider Parteien je Transfer.

Stattdessen sind Institute zu täglichen Kundenscreenings und sofortigen Abgleichen bei neuen Sanktionslisten verpflichtet.

Zudem erlaubt die italienische Notenbank risikoarmen PSP Erleichterungen für Inlandsüberweisungen.

Außerhalb dieser Ausnahmen gilt jedoch ausnahmslos die Pflicht zur lückenlosen Einzelfallprüfung aller Transfers.

Kein Pardon für Filterschwächen

Die Aufsicht erhöht den operativen Druck auf Zahlungs- und Kryptodienstleister spürbar.

Wer Drittsoftware mit Schwellenwerten einsetzt, wandert angesichts neuer Strafgesetze auf extrem dünnem Eis.

Die Vorgaben erzwingen unmittelbare technische Nachbesserungen bei den internen Filtersystemen.

Quelle: Communication on restrictive measures

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