Gemeinsame Aufsichtsverfahren von Banca d'Italia und EZB festgelegt
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Gemeinsame Aufsichtsverfahren von Banca d'Italia und EZB festgelegt

Die Banca d'Italia und die Europäische Zentralbank (EZB) haben eine Liste gemeinsamer administrativer Verfahren für die Bankenaufsicht veröffentlicht. Diese Verfahren betreffen die Genehmigung und den Entzug von Banklizenzen sowie qualifizierte Beteiligungen.

Klare Regeln für geteilte Verantwortung

Die Banca d'Italia und die Europäische Zentralbank (EZB) haben einen Katalog gemeinsamer administrativer Verfahren für die Bankenaufsicht veröffentlicht.

Dieser 'Elenco 1b' legt die Zuständigkeiten und Fristen für verschiedene Genehmigungs- und Widerrufsverfahren fest.

Er definiert Abkürzungen wie RMVU (EU-Verordnung 1024/2013 zur EZB-Aufsicht) und RQMVU (EZB-Verordnung 468/2014 zum Einheitlichen Aufsichtsmechanismus).

Die Banca d'Italia weist spezifische Abteilungen wie Servizio SB1, Servizio SB2, Servizio RIV oder die Unità di risoluzione e gestione delle crisi (URGC) als verantwortliche Einheiten zu, abhängig von der Art des Verfahrens und der Signifikanz der beaufsichtigten Banken.

Von Lizenzen bis zu Beteiligungen

Der Katalog umfasst neun zentrale Verfahren, darunter die Genehmigung und den Widerruf der Banktätigkeit, die Genehmigung qualifizierter Beteiligungen sowie die Erlaubnis für Investmentdienstleistungen.

Für die Genehmigung der Banktätigkeit sind beispielsweise 180 Tage vorgesehen, während der Widerruf 120 Tage in Anspruch nimmt.

Die Genehmigung qualifizierter Beteiligungen hat eine Frist von 60 Arbeitstagen.

Die Verfahren basieren auf einer Kombination aus EU-Verordnungen (RMVU, RQMVU) und nationalen italienischen Gesetzen (TUB, TUF) sowie Rundschreiben der Banca d'Italia.