Bankenabwicklung erhält breiteren Zugang zu Sicherungsfonds
Die italienische Zentralbank fordert präzisere Vorgaben zur Umsetzung der EU-Regeln für Bankenkrisen und Nachhaltigkeit. Die Krisenreform erleichtert den Fondszugang; bei unternehmerischen Sorgfaltspflichten fehlen Vorgaben zur Aufsicht.
Sicherungsfonds erweitern den Finanzierungsspielraum
Die italienische Zentralbank (Banca d’Italia) erläutert dem Senatsausschuss für EU-Politik die CMDI-Reform, die grundsätzlich ab 11. Mai 2028 gilt.
Sie erleichtert die Abwicklung kleiner und mittlerer Banken.
Einlagensicherungsfonds können unter Bedingungen Übertragungen einschließlich ungedeckter Einlagen finanzieren.
Bei Banken mit höchstens 80 Mrd. Euro Aktiva dürfen ihre Beiträge zur Verlustbeteiligungsschwelle von 8 Prozent der Gesamtverbindlichkeiten einschließlich Eigenmitteln für den Zugang zum Einheitlichen Abwicklungsfonds beitragen.
Voraussetzung sind unter anderem mindestens 24 Monate Abwicklungsplanung und die Verlustbeteiligung berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten, vorbehaltlich behördlicher Ausnahmen.
Ein weniger restriktiver Kostenvergleich erleichtert alternative Sicherungsmaßnahmen.
Gesetzgeber muss Aufsichtsbefugnisse festlegen
Zum Gesetzentwurf AS 2025 fordert die Zentralbank spezifische Umsetzungsvorgaben für Bankenkrisen, Sanktionen und eigene Regelungsbefugnisse.
Die allgemeine Einlagenbevorzugung ändert Italiens Gläubigerrangfolge kaum.
Artikel 6 enthält ausreichende Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD; Umsetzungsfrist ist der 17. März 2027.
Für die Sorgfaltspflichtenrichtlinie CSDDD fehlen hingegen Vorgaben zur Auswahl und zu Befugnissen der Aufsicht.
Ihre Umsetzung ist bis 26. Juli 2028 fällig.
Die Omnibus-ESG-Reform beschränkt Pflichten auf größere Unternehmen.
Einlagensicherung bleibt eine offene Baustelle
Nach Einschätzung der Zentralbank verbessert die Reform die Vorbereitung und Finanzierung von Abwicklungen.
Die tatsächliche Ausweitung hängt jedoch von der Methodik der Gemeinwohlprüfung ab.
Für die Vollendung der Bankenunion hält sie eine gemeinsame Einlagensicherung weiterhin für erforderlich.