Drei Schlichtungssysteme koordinieren Kundenbeschwerden
Die Bank von Italien, die Wertpapieraufsicht CONSOB und die Versicherungsaufsicht IVASS vereinbaren eine engere Zusammenarbeit ihrer Schlichtungssysteme. Sie wollen Zuständigkeitsfragen klären und fehlgeleitete Beschwerden leichter weiterleiten.
Versicherungsschlichtung schließt sich an
Die Vereinbarung erweitert die Zusammenarbeit zwischen der Bankenschlichtungsstelle ABF und der Finanzschlichtungsstelle ACF um die Versicherungsschlichtungsstelle AAS.
Die Entscheidungsgremien bleiben unabhängig.
Für die Zuständigkeit zählen der Gegenstand des Vertrags, Geschäfts oder Rechtsverhältnisses und die gesetzlichen Aufgaben der jeweiligen Aufsicht.
Vorgesehen sind regelmäßige Treffen der Gremienvertreter, Besprechungen der Unterstützungsstellen, gemeinsame Schulungen und Informationsaustausch über einzelne Fälle sowie wegen fehlender Sachzuständigkeit unzulässige Beschwerden.
Technische und organisatorische Maßnahmen sollen Kunden zur zuständigen Stelle führen und falsch adressierte Beschwerden nach noch zu vereinbarenden Abläufen möglichst korrekt weiterleiten.
Fünf Jahre mit Verlängerung
Die Kooperation umfasst auch gemeinsame Finanzbildung, Öffentlichkeitsarbeit und den Austausch über Qualitätsprüfungen der Systeme.
Sie kann drei- oder zweiseitig erfolgen; die dritte Stelle kann sich über die Ergebnisse informieren.
Datenschutz und strikte Vertraulichkeit gelten für alle ausgetauschten Informationen.
Die Vereinbarung gilt ab Unterzeichnung für fünf Jahre und verlängert sich stillschweigend um denselben Zeitraum.
Sie ersetzt das Abkommen vom 26. März 2025 zwischen der Bank von Italien und CONSOB; Änderungen erfordern das Einvernehmen der Behörden.
Koordination statt gemeinsamer Zuständigkeit
Die Vereinbarung verbindet die Verfahren, verschmilzt aber nicht die Schlichtungsstellen.
Kunden sollen leichter den zuständigen Ansprechpartner finden.
Eine automatische Weiterleitung garantiert das Abkommen nicht: Dafür müssen die Behörden noch Abläufe und Fristen vereinbaren.
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