Gerichtsurteile festigen Regeln für Bankenabwicklungsfonds
BDI Studie

Gerichtsurteile festigen Regeln für Ban­ke­n­ab­wick­lungs­fonds

Die Banca d'Italia dokumentiert in ihrer Rechtsprechungsübersicht die Urteile zur Bankenunion aus dem ersten Halbjahr 2025. Im Fokus der europäischen Gerichte standen die Beitragsberechnung zum Einheitlichen Abwicklungsfonds sowie die Aufsichtsbefugnisse der EZB.

Ge­heim­hal­tungs­schutz schlägt Transparenzklagen

Die europäischen Gerichte bestätigten im ersten Halbjahr 2025 überwiegend die Praxis des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB) bei der Festsetzung der Ex-ante-Beiträge zum Abwicklungsfonds.

In den Verfahren UniCredit und Norddeutsche Landesbank urteilte das Gericht der Europäischen Union (EuG), dass der SRB vertrauliche Daten Dritter nicht offenlegen muss.

Es genügt die Bereitstellung anonymisierter Daten, Binning-Grenzwerte und individueller Parameter.

Einen Dämpfer erhielt die Behörde bei de Volksbank: Diese Beitragsentscheidung wurde für nichtig erklärt, weil Fusionsauswirkungen auf die Verbindlichkeiten unberücksichtigt blieben.

Bei Sberbank verneinte der EuGH zudem ein Klagerecht indirekter Anteilseigner.

Auf­sichts­ein­grif­fe und nationale Maßstäbe

Neben Beitragsfragen festigten die Gerichte aufsichtliche Eingriffsbefugnisse.

Im Fall Baltic International Bank bestätigte das EuG den Lizenzentzug durch die EZB wegen schwerer Mängel bei der Geldwäschebekämpfung.

Auf nationaler Ebene wies der italienische Consiglio di Stato Klagen gegen Sonderverwaltungen wegen riskanter CLO-Geschäfte ab.

Zugleich stellte die Corte di Cassazione klar, dass verwaltungsrechtliche Geldbußen gegen Bankorgane keinen Strafcharakter haben und dem Grundsatz tempus regit actum unterliegen.

Rechtssicherheit mit klaren Grenzen

Die Urteile stärken dem Abwicklungsausschuss und den Aufsichtsbehörden spürbar den Rücken, indem sie weite Beurteilungsspielräume absichern.

Gleichzeitig zwingt die Rüge im Fall de Volksbank die Behörden zu mehr methodischer Sorgfalt bei Bankenfusionen.

Für Institute sinken damit die Chancen auf erfolgreiche Beitragsanfechtungen drastisch.

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