Kapitalbeiträge für Auslandsfirmen: Limit verdoppelt
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Kapitalbeiträge für Auslandsfirmen: Limit verdoppelt

Russische Unternehmen benötigen ab 1. Juli 2026 keine individuelle Genehmigung der Bank of Russia mehr für Kapitalbeiträge bis zu 30 Millionen Rubel an ausländische Firmen. Das bisherige Limit von 15 Millionen Rubel wurde damit verdoppelt.

Weniger Bürokratie für Aus­lands­be­tei­li­gun­gen

Ab dem 1. Juli 2026 entfällt für russische Gebietsansässige die Notwendigkeit einer individuellen Genehmigung der Bank of Russia, wenn sie Beiträge zum genehmigten Kapital ausländischer Unternehmen leisten.

Diese Erleichterung gilt für Transaktionen, deren Betrag pro juristischer Person 30 Millionen Rubel nicht übersteigt.

Zuvor lag diese Grenze bei 15 Millionen Rubel, was einer Verdoppelung des genehmigungsfreien Limits entspricht.

Die Maßnahme zielt darauf ab, den administrativen Aufwand für kleinere grenzüberschreitende Kapitaltransfers zu reduzieren und die Flexibilität für russische Unternehmen bei der Beteiligung an ausländischen Gesellschaften zu erhöhen.

Zahlungen können sowohl in russischen Rubel als auch in Fremdwährung erfolgen, wobei der Rubel-Gegenwert zum Wechselkurs der Bank of Russia am Zahlungstag maßgeblich ist.

Dies bietet den Unternehmen eine größere operative Freiheit und vereinfacht die Abwicklung solcher Geschäfte.

Aufsicht bleibt für größere Transaktionen

Die Berechnung des neuen Limits berücksichtigt alle Transaktionen, die ein Gebietsansässiger zugunsten einer nicht-ansässigen juristischen Person seit dem 1. April 2024 getätigt hat.

Dies erfordert eine genaue Nachverfolgung kumulativer Beiträge, um die Einhaltung der neuen Obergrenze sicherzustellen.

Sollte der Transaktionsbetrag das festgelegte Limit von 30 Millionen Rubel überschreiten, bleibt die Genehmigungspflicht der Bank of Russia bestehen.

Damit behält die Zentralbank die Aufsicht über größere Kapitalbewegungen und kann potenzielle Risiken bewerten.

Ähnliche Anforderungen gelten zudem für Beiträge an Nicht-Gebietsansässige im Rahmen von einfachen Partnerschaftsvereinbarungen, was den Anwendungsbereich der aktualisierten Vorschriften erweitert.