Familienhypotheken bleiben über 15 Jahre hinaus möglich
Familienhypotheken können seit 1. Oktober weiter mit Laufzeiten über 15 Jahren vergeben werden, die staatliche Zinsförderung endet jedoch nach 15 Jahren. Die Bank von Russland erläutert am 9. Oktober 2026 die Vorgaben für Banken.
Nach 15 Jahren gelten Zinsgrenzen
Die Bank von Russland erinnert Banken in einem Informationsschreiben daran, dass die staatlichen Zinszuschüsse für Familienhypotheken seit 1. Oktober auf 15 Jahre begrenzt sind.
Längere Kreditlaufzeiten bleiben zulässig.
Nach den Programmregeln darf der Kreditzins nach den ersten 15 Jahren um höchstens 4 Prozentpunkte steigen.
Zugleich darf er den dann geltenden Leitzins um maximal 3 Prozentpunkte übersteigen; bei Krediten zum Bau von Einfamilienhäusern beträgt dieser Aufschlag höchstens 3,5 Prozentpunkte.
Für den Zahlungsplan müssen Banken nach Ende der Förderung eine Erhöhung um 4 Prozentpunkte ansetzen, sofern der Kreditvertrag keinen niedrigeren Zins vorsieht.
Zahlungsplan mit höherem Zins rechnen
Die Zentralbank empfiehlt Banken, Kreditnehmer darauf hinzuweisen, dass sich die nach den ersten 15 Jahren fälligen Zahlungen abhängig vom Leitzins ändern können.
Auch für die Berechnung der Schuldenbelastung des Kreditnehmers und der Gesamtkosten des Kredits für die Zeit nach den ersten 15 Jahren empfiehlt sie einen um 4 Prozentpunkte erhöhten Kreditzins.
Legt der Kreditvertrag einen niedrigeren Zins fest, ist dieser anzusetzen.
Die Vorgaben unterscheiden damit zwischen Zahlungsplanung und möglichen späteren Zahlungen.
Lange Laufzeit, begrenzte Förderung
Eine Laufzeit über 15 Jahre verlängert nicht die staatliche Zinsförderung.
Die Bank von Russland will mit den Berechnungs- und Informationsvorgaben Risiken für Banken und Kreditnehmer begrenzen.
Zugleich soll die Verfügbarkeit länger laufender Familienhypotheken erhalten bleiben.