Registerpflicht für Krypto-Börsen und Verwahrer beschlossen
Die Bank of Russia führt verbindliche Register für Krypto-Börsen, digitale Verwahrstellen und Betreiber von Informationssystemen ein. Die vom Justizministerium bestätigten Vorschriften treten am 5. Oktober 2026 in Kraft.
Klare Vorgaben für das Management
Die Bank of Russia hat das Zulassungsverfahren für digitale Verwahrstellen, Krypto-Handelsplätze sowie Betreiber von Informationssystemen zur Ausgabe digitaler Finanzrechte festgelegt.
Eine entsprechende Verordnung definiert verbindliche Qualifikationsanforderungen an Führungskräfte und Schlüsselpersonen der jeweiligen Unternehmen.
Zudem regelt das Dokument die für den Marktzugang einzureichenden Nachweise und Unterlagen sowie das behördliche Prüfungsverfahren für den Eintrag in die Verzeichnisse.
Für bereits am Markt aktive Akteure, die sich als digitale Verwahrstelle oder Krypto-Börse registrieren lassen wollen, sieht die Notenbank ein vereinfachtes Zulassungsverfahren vor.
Transparenz und Veröffentlichungspflichten
Ergänzend regelt eine Verordnung die Führung, laufende Aktualisierung und Veröffentlichung der Registerdaten auf der Internetseite der Bank of Russia.
Die neuen aufsichtsrechtlichen Bestimmungen wurden offiziell beim russischen Justizministerium registriert.
Sie treten am 5. Oktober 2026 in Kraft und schaffen damit einen formalen Rechtsrahmen für Marktteilnehmer im Bereich digitaler Finanzwerte und Krypto-Dienstleistungen.
Legalisierung durch strenge Aufsicht
Die Notenbank holt den Krypto-Sektor mit den Registerpflichten in das behördliche Aufsichtskorsett.
Die strengen Vorgaben schaffen formale Transparenz, verengen den Zugang jedoch spürbar.
Für Marktteilnehmer bedeutet dies das Ende des deregulierten Handels.