Haftpflicht für Gefahrenanlagen erhält breitere Tarifspannen
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Haftpflicht für Gefahrenanlagen erhält breitere Tarifspannen

Ab 1. November 2026 gelten in Russland neue Tarife für die Pflicht-Haftpflichtversicherung der Betreiber gefährlicher Anlagen. Die Bank von Russland teilte am 21. Oktober 2026 mit, dass sie die Tarifuntergrenzen senkt.

Untergrenzen sinken um bis zu 75 Prozent

Die Bank von Russland senkt die Untergrenze der Tarifspanne um 25 Prozent für Produktionsanlagen mit Druckgeräten, petrochemische Unternehmen, Bergbauunternehmen, Wasserbauwerke und Bergwerke.

Für Unternehmen der Öl- und Gasförderung, Metallunternehmen, Anlagen mit Bezug zu Explosivstoffen sowie Kräne fällt die Untergrenze um 50 Prozent.

Für alle übrigen Arten gefährlicher Anlagen beträgt die Senkung 75 Prozent.

Die Obergrenze ändert die Zentralbank dagegen nur für bestimmte gefährliche Anlagen mit Druckgeräten: Hier steigt sie um 25 Prozent.

Die Anpassungen betreffen die obligatorische Versicherung der Haftpflicht von Anlagenbetreibern gegenüber Dritten und gelten ab dem 1. November 2026.

Unfallrisiko und Zahlungsbilanz bestimmen Tarife

Die neuen Tarife sollen nach Angaben der Bank von Russland das jeweilige Unfallrisiko genauer abbilden.

Außerdem berücksichtigen sie die Entwicklung der vereinnahmten Versicherungsprämien und der geleisteten Zahlungen in den vergangenen Jahren.

Die am 21. Oktober 2026 veröffentlichte Mitteilung unterscheidet dabei nach Anlagenarten.

Während die Untergrenzen für sämtliche genannten Gruppen sinken, bleibt die Obergrenze außerhalb der bezeichneten Druckgeräteanlagen unverändert.

Tarifrahmen statt pauschaler Prämiensenkung

Die Änderungen erweitern den zulässigen Tarifrahmen, legen aber keine einheitliche Prämie für alle Betreiber fest.

Das Ausmaß der Anpassung hängt von der Anlagenart ab.

Konkrete Versicherungsbeiträge einzelner Betreiber nennt die Mitteilung nicht.

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