Neue Marktrisikovorgaben gelten ab 1. Januar 2027
Ab 1. Januar 2027 gelten die überarbeiteten Eigenkapitalanforderungen für Marktrisiken nach FRTB. De Nederlandsche Bank (DNB) fordert Institute am 15. Oktober 2026 auf, Prozesse, Unternehmensführung, Meldungen und Kapitalbedarf rechtzeitig vorzubereiten.
Multiplikator verlangt zwei parallele Berechnungen
Die grundlegende Überarbeitung des Handelsbuchs (FRTB) verändert die Eigenkapitalanforderungen für Marktrisiken.
Die Europäische Kommission kündigte im Juni 2026 gezielte Übergangsmaßnahmen an.
Dazu zählt ein befristeter, optionaler Multiplikator für Institute, deren Kapitalanforderung nach FRTB höher ausfällt als nach dem bisherigen Rahmen.
Wer ihn nutzt, muss beide Berechnungen fortführen und die jeweiligen Melde- und Offenlegungspflichten erfüllen.
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat dazu technische Erläuterungen veröffentlicht.
Viele Institute melden bereits nach Artikel 430 der Kapitaladäquanzverordnung (CRR).
Ab 2027 können sich die Meldepflichten ändern; die EBA erläutert Unterschiede zwischen Instituten mit und ohne Multiplikator.
Schwellenwerte und Grenzen getrennt prüfen
Welche FRTB-Vorgaben greifen, bestimmen Institute anhand der CRR, insbesondere der Schwellenwerte in Artikel 94 und 325a.
Für deren Berechnung gelten auch EBA-Klarstellungen und die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1265 zum Hauptrisikotreiber einer Position.
Zur Grenze zwischen Anlage- und Handelsbuch erklärte die DNB am 13. August 2026: Bei direkt beaufsichtigten Kreditinstituten priorisiert sie im Einklang mit der EBA bis 31. Dezember 2029 keine Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen zu den betreffenden Vorschriften und bestimmten zugehörigen Meldepflichten.
Übergang heißt nicht Aufschub
Der FRTB-Start bleibt trotz Übergangsmaßnahmen auf den 1. Januar 2027 festgelegt.
Der optionale Multiplikator ist mit parallelen Berechnungen und zugehörigen Meldepflichten verbunden.
Die bis Ende 2029 geltende Aufsichtspriorisierung betrifft dagegen die Buchabgrenzung und bestimmte zugehörige Meldungen.
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