Aufschub für FRTB-Handelsbuchgrenzen bis Ende 2029 verlängert
Die niederländische Zentralbank setzt die Durchsetzung der FRTB-Abgrenzungsregeln zwischen Anlage- und Handelsbuch bis zum 31. Dezember 2029 aus. DNB folgt damit einer Empfehlung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zur Vermeidung betrieblicher Komplexität.
Regulierungspause für Geschäftsbanken
Für die direkt von der De Nederlandsche Bank (DNB) beaufsichtigten Kreditinstitute verschiebt sich die operative Durchsetzung der neuen Abgrenzungsvorschriften.
Betroffen sind die Bestimmungen zum Fundamental Review of the Trading Book (FRTB) sowie damit zusammenhängende Berichtspflichten.
Bis zum 31. Dezember 2029 verzichtet die DNB darauf, Verstöße gegen die Trennlinie zwischen Anlagebuch und Handelsbuch priorisiert zu verfolgen.
Dennoch betont die DNB, dass die Banken ihre Vorbereitungen für die vollständige Umsetzung des überarbeiteten Marktrisikorahmens unvermindert fortsetzen müssen.
Die Fristverlängerung schafft zwar vorübergehend Atempause, setzt die grundlegenden Reformanforderungen jedoch nicht außer Kraft.
Rechtssicherheit statt Erfüllungsdruck
Die Maßnahme folgt auf eine Klarstellung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) vom 3. August 2026.
Auslöser war der dritte Delegierte Rechtsakt der Europäischen Kommission vom 4. Juni 2026, der temporäre Anpassungen am Marktrisikorahmen einführte.
Die EBA sah durch die unklare Rechtslage und die hohe operative Komplexität erhebliche Unsicherheiten für Finanzinstitute.
Um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, empfahl sie den nationalen Aufsichtsbehörden, Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen vorerst nicht zu priorisieren.
DNB schließt sich dieser Einschätzung nun vollumfänglich an.
Pragmatismus mit Fristaufschub
Der erneute Aufschub offenbart erhebliche Mängel bei der europäischen FRTB-Umsetzung.
Für Banken bringt das Moratorium bis 2029 zwar Entlastung, verlängert jedoch die strategische Hängepartie.
Eine Aufsicht, die eigene Vorgaben jahrelang aussetzt, beschädigt letztlich die eigene Verbindlichkeit.