Finanzinstitute müssen aktualisierte FATF-Warnlisten beachten
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Finanzinstitute müssen aktualisierte FATF-Warnlisten beachten

Die FATF hat ihre graue und schwarze Liste aktualisiert. Die Niederländische Zentralbank (DNB) weist Finanzinstitute darauf hin, diese bei Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gegenüber den betroffenen Ländern zu berücksichtigen.

Zwei Listen, unterschiedliche Risikostufen

Die Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäsche (FATF) hat ihre Warnlisten aktualisiert, wie die DNB am 5. November 2026 mitteilte.

Die schwarze Liste umfasst Hochrisikoländer, für die die FATF zum Handeln aufruft.

Auf der grauen Liste stehen Länder unter verstärkter Beobachtung.

Beide Listen betreffen strategische Mängel in den nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Finanzinstitute müssen die Listen bei ihren entsprechenden Maßnahmen gegenüber diesen Ländern berücksichtigen.

Die DNB verweist für die aktuellen Fassungen auf ihre Seite zu den FATF-Warnlisten.

Einzelne Länder oder Änderungen der Zusammensetzung nennt die Mitteilung nicht.

Dreimal jährlich auf dem Prüfstand

Die FATF veröffentlicht ihre Listen dreimal im Jahr.

Sie unterscheidet dabei zwischen Hochrisikoländern mit Handlungsaufruf und Ländern unter verstärkter Beobachtung.

Der Hinweis der DNB richtet sich an Finanzinstitute und betrifft deren Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Die Mitteilung enthält keine gesonderte Umsetzungsfrist und beschreibt keine einzelnen Maßnahmen für bestimmte Länder.

Maßgeblicher Bezugspunkt des Hinweises sind die aktuellen Warnlisten.

Die Länderzuordnung zählt

Für Finanzinstitute steht die Berücksichtigung der aktuellen Länderlisten im Mittelpunkt.

Die DNB erläutert die beiden Kategorien, nennt aber keine konkreten Zu- oder Abgänge.

Welche Länder betroffen sind, ergibt sich erst aus den verlinkten Listen.

Quelle: Update FATF-warning lists November 2026

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