Taxonomie-Offenlegung soll mit weniger Kennzahlen auskommen
Weniger Kennzahlen und einfachere Meldebögen empfiehlt die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) für die Taxonomie-Offenlegung. Ihr Rat an die Europäische Kommission betrifft Kreditinstitute und Wertpapierfirmen.
Fünf Eingriffe bei den Kennzahlen
Die EBA empfiehlt, Kennzahlen zu Gebühren und Provisionen sowie zum Handelsbuch aus den Offenlegungspflichten zu streichen.
Bei Wertpapierfirmen soll die Kennzahl für sonstige Dienstleistungen einschließlich kapitalmarktbezogener Dienste einfacher werden.
Bestandsschutzregeln sollen der EU-Verordnung über grüne Anleihen entsprechen, aber nur für darunter emittierte Anleihen gelten.
Betriebsausgaben-Kennzahlen nichtfinanzieller Unternehmen sollen nicht in die Kennzahlen von Finanzunternehmen eingehen.
Für Gruppen sollen die Kennzahlen des Mutterunternehmens gelten.
Soweit relevant, sollen unter definierten Bedingungen Kennzahlen wesentlicher Nebentätigkeiten hinzukommen, ohne weitere Aggregation.
Die Vorschläge betreffen den delegierten Offenlegungsrechtsakt nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung.
Einfachere Vorlagen für Finanzunternehmen
Die EBA will Vorlagen für Vermögensverwaltungstätigkeiten von Kreditinstituten, Vermögensverwaltern und Wertpapierfirmen vereinfachen und harmonisieren sowie Vorlagen zur grünen Vermögenswertquote von Banken vereinfachen und präzisieren.
Die Kommission bat im März 2026 um Beratung für ihre Überprüfung und die Omnibus-Vereinfachungen.
Konsultationsbeiträge flossen ein; beteiligt waren die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA).
Beratung, noch keine Regeländerung
Die EBA legt technische Empfehlungen vor, keine geänderten Offenlegungspflichten.
Grundlage ist Artikel 16a Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010.
Mit ihrer Effizienz-Arbeitsgruppe und dem Bericht zur Regulierungseffizienz verbindet sie das Ziel, Komplexität abzubauen und aussagekräftige Nachhaltigkeitsangaben zu erhalten.