App für digitalen Euro setzt Maßstäbe bei Barrierefreiheit
ECB Press

App für digitalen Euro setzt Maßstäbe bei Barrierefreiheit

Die Europäische Zentralbank hat Vorgaben zur Barrierefreiheit der geplanten App für den digitalen Euro präsentiert. Die Lösung soll über gesetzliche Mindeststandards hinausgehen und allen Bürgern ab dem geplanten Pilotstart 2027 den gleichen Zugang zu grundlegenden Bezahlfunktionen ermöglichen.

Höchste Standards für alle Bürger

Die Barrierefreiheit ist von Beginn an ein zentrales Gestaltungsprinzip bei der Entwicklung des digitalen Euros.

Das geplante Design der mobilen Anwendung geht über die Vorgaben des European Accessibility Acts sowie den Standard EN 301 549 hinaus.

Unter Anwendung der höchsten Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines umfasst die Anwendung erweiterte visuelle Anpassungen, vollständige Tastaturnavigation, Screenreader-Unterstützung sowie Vereinfachungen in der Sprache und visuelle Entlastungen.

EZB-Direktoriumsmitglied Piero Cipollone betonte den öffentlichen Charakter des Projekts: „Wie Bargeld wird der digitale Euro ein öffentliches Gut sein, und im digitalen Zeitalter sollte jeder Europäer zu gleichen Bedingungen darauf zugreifen können.“

Praxistests und freie Kanalwahl

Die Entwicklung der Anwendung erfolgt in enger Abstimmung mit Verbraucherorganisationen, Barrierefreiheits-Experten und nationalen Zentralbanken.

Im Rahmen der 2027 startenden Testphase wird die Benutzerfreundlichkeit unter anderem gemeinsam mit der spanischen Behindertenorganisation ONCE überprüft.

Verbraucher behalten zudem die Wahlfreiheit bei ihren Bezahlkanälen: Die Eurosystem-App dient als einer von mehreren Zugängen zu grundlegenden Diensten, während private Zahlungsdienstleister weiterhin primäre Ansprechpartner bleiben.

Inklusion als Akzeptanzgarant

Der konsequente Fokus auf barrierefreie Nutzung ist der einzig richtige Weg für ein öffentliches Bezahlmittel.

Ohne niederschwelligen Zugang würde der digitale Euro am Widerstand breiter Bevölkerungsschichten scheitern.

Die EZB setzt damit zugleich private Zahlungsdienstleister beim Thema Inklusion unter Zugzwang.