Gericht genehmigt Auszahlung an Argento-Wealth-Anleger
Das High Court hat die anteilige Auszahlung von Geldern genehmigt, die die FCA von Argento Wealth Limited (AWL) zurückgewonnen hat. Berechtigte Anleger müssen bis zum 1. August 2026 ihre Bankdaten übermitteln.
Wer ist berechtigt?
Anspruch auf einen Anteil der zurückgewonnenen Gelder haben Anleger, die entweder in das AWL Loan Scheme investiert haben oder deren EMB Scheme-Investition von AWL oder deren Sub-Distributoren arrangiert wurde.
Die Financial Conduct Authority (FCA) wird Zahlungen an diese berechtigten Anleger leisten, sofern sie ihre vollständigen Bankverbindungsdaten bis spätestens 1. August 2026 bereitstellen.
Es ist entscheidend, diese Frist einzuhalten, da Anleger, deren Bankdaten der FCA bis zu diesem Datum nicht vorliegen oder deren Investition der Behörde nicht bekannt ist, keine Auszahlungen erhalten können.
Die Verteilung erfolgt pro rata, basierend auf der Höhe der jeweiligen Investition und den insgesamt verfügbaren Mitteln.
So reichen Sie Ihren Anspruch ein
Die FCA wird die in den Anhängen 1 und 2 der Gerichtsentscheidung genannten Anleger direkt anschreiben; diese Anhänge bleiben aus Datenschutzgründen unveröffentlicht.
Anleger, die bisher keinen Kontakt zur FCA hatten, aber in das AWL Loan Scheme oder den EMB Fund Limited (über AWL oder Sub-Distributoren) investierten und sich für berechtigt halten, müssen sich umgehend, spätestens bis zum 1. August 2026, melden.
Dies gilt auch bei geänderten Kontaktdaten.
Erforderlich sind: vollständiger Name, aktuelle und ggf. frühere Kontaktadressen (Post/E-Mail), Investitionsdetails (Gesamtbetrag) sowie vollständige Bankdaten (Kontonummer, Bankleitzahl/IBAN, Kontoinhaber).
Informationen sind vorzugsweise per E-Mail an [email protected] zu senden oder per Post an die Financial Conduct Authority, Unauthorised Business Department – RE01157, 12 Endeavour Square, London E20 1JN.