Rechtlicher Rahmen für die Bankenaufsicht aktualisiert
SSM Press

Rechtlicher Rahmen für die Bankenaufsicht aktualisiert

Die Europäische Zentralbank hat Band III des rechtlichen Rahmens für die Bankenaufsicht aktualisiert. Die digitale Sammlung umfasst Vorgaben zu internen Gremien, Ethikregeln, Akteneinsicht und der Zusammenarbeit im Aufsichtsmechanismus.

Klare Regeln für Organisation und Ethik

Die dritte Ausgabe des rechtlichen Rahmens bündelt zentrale Beschlüsse und Leitlinien für die Arbeitsweise der EZB-Bankenaufsicht.

Dazu gehören die Geschäftsordnungen des Aufsichtsgremiums und des Geschäftsführungsausschusses sowie die Regelungen für den administrativen Überprüfungsausschuss und das Schlichtungsgremium.

Besondere Bedeutung kommt dem Ethikrahmen zu: Der Kodex für hochrangige EZB-Amtsträger legt strikte Vorgaben für persönliche Finanzgeschäfte, Nachbeschäftigungsfristen und die Annahme von Geschenken fest.

Zudem regelt die Sammlung das Recht auf Öffentlichkeit der Dokumente sowie den gegenseitigen Informationsaustausch zwischen der EZB und den nationalen Aufsichtsbehörden.

Transparenz und Aufsichtspraxis im Fokus

Seit der Einrichtung des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) im Jahr 2014 hat die EZB ihre Aufsichtsbefugnisse kontinuierlich rechtlich untermauert.

Die vorliegende Aktualisierung schreibt die Bestimmungen zur internen Trennung von Geldpolitik und Bankenaufsicht fort.

Ergänzt werden diese durch Richtlinien zur Arbeitsweise der gemeinsamen Aufsichtsteams (JST) sowie Kriterien zur Risikobeurteilung und Berichterstattung über Finanzierungspläne durch nationale Behörden.

Die Bestimmungen sichern die einheitliche Aufsichtspraxis im gesamten Euroraum.

Rechtliches Korsett statt echter Reform

Die Zusammenstellung schafft zwar die nötige Transparenz über die internen Spielregeln der Europäischen Zentralbank.

Dennoch bleibt das Regelwerk in Teilen zersplittert und erfordert ständige Nachbesserungen bei veränderten Aufsichtsanforderungen.

Für Marktteilnehmer bietet das Dokument daher zwar Verlässlichkeit, aber kaum neue Handlungsimpulse.

Quelle: Legal Framework for Banking Supervision Volume III

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