EU Inc. soll einheitliches Gesellschaftsrecht zur Wahl stellen
Ein freiwilliges EU-Gesellschaftsrecht soll Gründungen vereinfachen und grenzüberschreitendes Wachstum erleichtern. Die Banca d’Italia veranstaltet dazu am 12. November eine Konferenz; Anmeldungen sind bis zum 9. November möglich.
Ein Zusatzregime neben nationalem Recht
Im Mittelpunkt der Konferenz steht der jüngste Vorschlag für eine EU-Verordnung zur Schaffung eines 28. Regimes und zur Einführung von EU Inc. Unternehmen sollen diesen einheitlichen gesellschaftsrechtlichen Rahmen als Alternative zu nationalen Rechtsordnungen wählen können.
Ziel sind einfachere Unternehmensgründungen und die Förderung grenzüberschreitenden Wachstums im Binnenmarkt.
Vertreter öffentlicher Institutionen, der Wissenschaft und der Wirtschaft erörtern die rechtlichen und ökonomischen Aspekte.
Die Banca d’Italia richtet die Veranstaltung am 12. November 2026 im Konferenzzentrum Carlo Azeglio Ciampi aus.
Die Konferenz findet auf Englisch und ausschließlich in Präsenz statt.
Vier Sitzungen zu Rechtsrahmen und Kapital
Die vier Sitzungen behandeln die zentralen Merkmale des vorgeschlagenen Rechtsrahmens, seine erwarteten wirtschaftlichen Auswirkungen und das Verhältnis zwischen Gesellschaftsrecht und Wagniskapital.
Hinzu kommt der UNCITRAL-Gesetzgebungsleitfaden für Unternehmen mit beschränkter Haftung.
Die Konferenz steht allen Interessierten offen.
Anmeldungen sind bis Montag, 9. November 2026, per E-Mail an CSL.SeminariGiuridici@bancaditalia.it möglich.
Weitere Informationen enthält das vollständige Programm.
Wahlrecht statt vollständiger Vereinheitlichung
Der Vorschlag setzt auf eine zusätzliche Option, nicht auf die Ablösung nationaler Rechtsordnungen.
Damit steht die Erleichterung grenzüberschreitender Geschäftstätigkeit im Mittelpunkt.
Die Konferenz behandelt den Entwurf; sie ist keine Entscheidung über seine Einführung.