Banken müssen Daten für Abwicklungsbeiträge 2027 melden
Italienische Finanzintermediäre müssen der Banca d’Italia vom 9. November 2026 bis 11. Januar 2027 Daten für den Beitragszyklus des Einheitlichen Abwicklungsfonds 2027 melden. Ob tatsächlich Beiträge anfallen, steht noch nicht fest.
Datenerhebung vor der Beitragsentscheidung
Die Datenerhebung für den Beitragszyklus 2027 des Einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF) ist gestartet.
Italienische Finanzintermediäre im Anwendungsbereich des Fonds müssen ihre Daten zwischen dem 9. November 2026 und dem 11. Januar 2027 an die Banca d’Italia übermitteln.
Dabei gelten die von der Zentralbank übermittelten Anweisungen.
Ob für 2027 Beiträge berechnet und erhoben werden müssen, ist noch offen.
Der Ausschuss für die einheitliche Abwicklung (SRB) trifft deshalb dieselben Vorbereitungen wie während der Übergangsphase.
Damit will er sicherstellen, bei Bedarf die Beiträge im geltenden Rechtsrahmen berechnen und einziehen zu können.
Weitere Informationen zum Beitragszyklus stellt der SRB auf seiner Internetseite bereit.
Zielmarke bestimmt den Beitragsbedarf
Seit dem 1. Januar 2016 unterliegen Finanzintermediäre im Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) der Beitragspflicht zum SRF.
Der Zahlungsplan für jährliche Vorabbeiträge erstreckte sich zunächst über acht Jahre von 2016 bis 2023.
Danach prüft der SRB jährlich, ob die verfügbaren Fondsmittel unter die Zielausstattung gefallen sind: mindestens 1 Prozent der gedeckten Einlagen der Kreditinstitute im SRM.
Auf dieser Grundlage beurteilt er, ob Beiträge zu berechnen und einzuziehen sind.
Das Ergebnis dieser Prüfung liegt derzeit nicht vor.
Meldepflicht ist keine Zahlungsforderung
Die Datenerhebung legt noch keine Beitragszahlung für 2027 fest.
Sie bereitet eine mögliche Erhebung vor, deren Notwendigkeit der SRB anhand der Fondsausstattung prüft.
Für die betroffenen Institute gilt die Meldefrist unabhängig vom noch offenen Prüfergebnis.