Eignungsprüfungen erfordern jetzt Rechnungsangaben
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Eignungsprüfungen erfordern jetzt Rechnungsangaben

Seit dem 23. Oktober 2026 verlangt die Niederländische Zentralbank (DNB) in allen Antragsformularen für Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfungen Rechnungsangaben. Das teilte sie am 26. Oktober mit.

Rechnungsdaten gehören in den Antrag

Wer eine Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfung beantragt, muss seit dem 23. Oktober 2026 Angaben für die Rechnung über die Prüfungsgebühr übermitteln.

Die Vorgabe gilt für alle entsprechenden Antragsformulare der DNB.

Die benötigten Informationen fragt die Zentralbank im Formularabschnitt zu den Rechnungsangaben ab.

Damit will sie ihren Rechnungsprozess verbessern und Rechnungen für Prüfungsanträge schneller an den richtigen Empfänger senden.

Die am 26. Oktober 2026 veröffentlichte Mitteilung betrifft damit die Abrechnung der Prüfungen.

Für weiterführende Informationen zu Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfungen verweist die DNB auf ihre entsprechende Themenseite.

Prüfungsverfahren auch vor Ort erläutert

Als verwandten Beitrag verlinkt die DNB eine am 12. Oktober 2026 veröffentlichte Ankündigung zu einer Informationsveranstaltung über Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfungen.

Diese findet am Donnerstag, dem 5. November 2026, von 15:00 bis 16:45 Uhr MEZ als Präsenzveranstaltung statt.

Die Veranstaltungssprache ist Niederländisch; Fragen auf Englisch sind ausdrücklich willkommen.

Die Informationsveranstaltung behandelt das Prüfungsverfahren, während die aktuelle Mitteilung die Rechnungsangaben betrifft.

Abrechnung statt neuer Prüfmaßstäbe

Die Änderung betrifft die Rechnungsabwicklung bei Prüfungsanträgen.

Die DNB nennt eine schnellere Zustellung an den richtigen Empfänger als Ziel.

Neue fachliche Prüfmaßstäbe oder eine Änderung der Gebührenhöhe nennt die Mitteilung nicht.

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