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EBA verkürzt Frist für Eigenmittel- und Verbindlichkeitenabbau auf drei Monate
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EBA verkürzt Frist für Eigenmittel- und Ver­bind­lich­kei­te­nab­bau auf drei Monate

Die EBA hat den Entwurf technischer Regulierungsstandards veröffentlicht, der die Frist für die Beantragung einer Genehmigung zur Reduzierung von Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten von vier auf drei Monate verkürzt.

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